Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder

Der DAV begrüßt die Absicht, nichteheliche und eheliche Kinder rechtlich grundsätzlich gleichzustellen. Damit kommt der Gesetzgeber nicht nur den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention nach, wie sie im Urteil des EGMR v. 28.05.2009 – 3545/04 – Brauer / Deutschland (NJW-RR 2009, 1603 ff) entwickelt wurden. Er erfüllt auch den Auftrag des Grundgesetzes, nichtehelichen Kindern die gleiche Stellung in der Gesellschaft zu verschaffen wie den ehelichen.

 

[http://anwaltverein.de/downloads/stellungnahmen/SN-10/SN1810.pdf|Weiterlesen beim Deutschen Anwaltverein]