Die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags e.V. äußerte sich am 30.03.2010 in einer differenzierten Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts.
Die Kommission meint: “Die vorgesehene Korrektur des Vormundschaftsrechts kann zudem nur eine „Vorabreform“ der dringendsten Reformanliegen darstellen; sie sollte den Anstoß dafür bilden, die schon seit Jahren überfällige große Reform des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts nun mit Nachdruck anzugehen.”
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