Umgang mit Kind ermöglichen

Allgemeine Zeitung

Geschiedene Eltern, die ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind tragen, müssen sich so arrangieren, dass beide mit dem Kind Umgang haben können. Wenn ein Elternteil grundlos den Kontakt des Kindes zum anderen vereitelt, droht dem Quertreiber der Verlust des Sorgerechts.

 

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