Umgangsverfahren in erster Instanz ohne PKH

Entscheidung des BGH

Der Bundesgerichtshof hatte am 18.02.2009 die Beschwerde eines Vaters zurückgewiesen, dem Prozesskostenhilfe in einem umgangsrechtlichen Verfahren versagt worden war. Das OLG hatte dem Rechtsmittel des Vaters nicht abgeholfen und ausgeführt, dass jedenfalls für den ersten Rechtszug in einfach gelagerten Umgangsverfahren die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich ist. Zwar werde in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vielfach die Auffassung vertreten, bei einer Entscheidung über das Umgangsrecht handele es sich im Allgemeinen um ein rechtlich und tatsächlich schwieriges Verfahren, das die Beiordnung eines Rechtsanwalts gebiete.

 

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