Urteil: Mutter muss Jobcenter gegenüber den Vater nennen

Nimmt eine alleinerziehende Mutter staatliche Leistungen in Anspruch, ist sie verpflichtet, den Vater des Kindes zu nennen. Tut sie das nicht, können fiktive Unterhaltszahlungen auf den Anspruch angerechnet werden und diesen verringern.