Verwirkung des Unterhalts bei unberechtigtem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

Erhebt eine Unterhaltsberechtigte gegen den Unterhaltsverpflichteten den bewusst unwahren Vorwurf, er würde die gemeinsamen Kinder sexuell missbrauchen, so liegt darin ein erheblicher Verstoß gegen die eheliche Solidarität. Der Unterhaltsberechtigten steht in einem solchen Fall kein Trennungsunterhalt mehr zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig hervor.