Die staatliche Politik hat sich in internationalen Abkommen, europäischem Recht, nationaler Gesetzgebung – vom Grundgesetz bis zum Sozialgesetzbuch – und in Rechtsvorschriften der Bundesländer auf die Förderung von Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip verpflichtet. Entsprechend sind Strukturen zu schaffen, damit der Wandel der Geschlechterverhältnisse und damit der Gesellschaft als Ganzes positiv gestaltet werden kann – für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.