Was ist das Beschleunigte Familienverfahren?

In Familienverfahren ist oft Eile geboten. Doch auch hier gilt der Grundsatz „Eile mit Weile“. Der Gesetzgeber hatte sich im Jahr 2008 veranlasst gesehen, in Kindschaftssachen ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot einzuführen.