Selbst wenn sich verfeindete Eltern auf eine Umgangsregelung geeinigt haben, die dem Vater ein regelmäßiges Besuchsrecht einräumt, kommt es in der Praxis häufig zu Problemen. „Oft werden Kinder im Streit mit dem Ex-Partner instrumentalisiert“, weiß Rechtsanwalt Zwißler. Getreu dem Motto „Zeige Wohlverhalten, oder du darfst deine Kinder nicht sehen“ platzen fest vereinbarte Termine: Das Kind wird plötzlich krank oder die Geburtstagsfeiern der Schulkameraden fallen auf einmal nur noch auf jene Wochenenden, die eigentlich für den anderen Elternteil reserviert waren. „Ein solches Verhalten verstößt eindeutig gegen die gesetzlichen Regelungen“, sagt Rechtsanwältin Peyerl. „Der ausgebremste Elternteil kann und sollte sich wehren.“
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