Mit seiner Entscheidung 1 BvR 1076/23 vom 17.11.2023 hat sich das Bundesverfassungsgericht zum Parental Alienation Syndrom geäußert. Dies hat es als nicht tragfähige Grundlage bezeichnet, wenn Gerichte „auf das überkommene und fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept des sogenannten Parental Alienation Syndrom (kurz PAS)“ zurückgreifen würden.