Vorab: Anmerkungen zum Thema Trennungskinder und ihre Eltern
Es gibt nur zwei Menschen auf der Welt, die mich in diese Welt gebracht haben – Vater und Mutter!
Deshalb:
Allen Kindern beide Eltern – von Anfang an und auch nach Trennung und Scheidung!
Die UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern die Kenntnis ihrer Identität (u.a. Kenntnis ihrer Herkunftsfamilie) und das Aufwachsen mit beiden leiblichen Eltern zu. Wenn auch spät, so doch von unserm Staat den Kindern zugesichert!
- Unter Eltern-Kind-Entfremdung verstehen wir den fehlenden Kontakt und das fehlende gemeinsame Aufwachsen von Kindern mit ihren Eltern bzw. einem Elternteil.
- Eltern-Kind-Entfremdung hat viele – manchmal mehrere – Ursachen und beschreibt zunächst lediglich die Lebenssituation von Kindern, die nicht mit beiden Eltern aufwachsen (können).
- Eltern-Kind-Entfremdung ist ein strukturstabiles Phänomen und nicht an das Geschlecht des Elternteils gebunden, bei dem das Kind nicht leben kann.
- Eltern-Kind-Entfremdung kann schon bei der Geburt beginnen; vor allem dann, wenn die Mutter nicht weiß, wer der Vater des Kindes ist, den Vater über Schwangerschaft und Geburt in Unkenntnis lässt, keinen Kontakt zwischen Vater und Kind wünscht bzw. der Vater eine Beziehung zum Kind ablehnt und „flüchtet“.
- Kinder, die mit Hilfe einer Samenspende in diese Welt kommen, haben meistens keinen Kontakt zu ihrem leiblichen Vater. Viele von ihnen haben sich im Verein „Spenderkinder“ zusammengeschlossen und suchen häufig Halbgeschwister bzw. ihren leiblichen Vater. Zur Reproduktionsmedizin gibt es das Samenspenderregistergesetz, das Kindern die Kenntnis ihres leiblichen, genetischen Vaters ab einem Alter von 16 Jahren ermöglicht.
- Soweit Vater und Mutter Einfluss auf den Kontakt und die Beziehung zum jeweils anderen Elternteil haben, lassen sich möglicherweise folgende Gründe für einen Kontaktabbruch und eine längerfristige Verweigerung des Kontaktes zum anderen, außerhalb lebenden Elternteils vermuten bzw. feststellen: Weiterlesen...
Fragen "Report Mainz" – Antworten des Bundesvorstandes
Wir wurden am 31.05.2024 mit Frist zum 03.06.2024 angefragt. Der Bundesvorstand hat fristgemäß geanwortet. Alle Fragen und Antworten:
Frage 1: »Auf der Webseite des „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ wird der Begriff “Eltern-Kind-Entfremdung" als “emotionale und seelische Kindesmisshandlung” beschrieben, die laut ihrer “Analyse zur “Studie” Familienrecht in Deutschland”, auf einer Beeinflussung und “Manipulation” des Kindes durch ein Elternteil beruhe. Ähnliche Formulierungen finden sich auf der Webseite des Väteraufbruch für Kinder Landesverein Berlin-Brandenburg (“Verhinderung von Eltern-Kind- Entfremdung") oder Väteraufbruch e.V. (Kampagne Genug Tränen, “Endlich Schluss mit der Eltern-Kind-Entfremdung"). Das Bundesverfassungsgericht schreibt in seinem Beschluss vom 17.11.23, dass “nach derzeitigem Stand der Wissenschaft kein empirischer Beleg für eine Manipulation bei kindlicher Ablehnung des anderen Elternteils” vorliege. Auch der GREVIO- Bericht Deutschland 2022 im Auftrag des Europarats schreibt, der Begriff der „elterlichen Entfremdung” entbehre “nachweislich jeder wissenschaftlichen Grundlage.” Ähnlich drückt sich die UN Sonderberichterstatterin Reem Alsalem aus. Zahlreiche Psychologen und Psychotherapeuten europaweit sind sich einig, dass dieses Konzept mit seinen diversen Begrifflichkeiten endlich ad acta gelegt werden solle. Ist Ihnen/dem „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ das bekannt? Wenn ja, warum verbreiten Sie das Konzept weiterhin?«
Antwort: Seit Jahrzehnten untersuchen international anerkannte Wissenschaftler dieses Phänomen sehr zuverlässig. Studien zeigen, dass eine Beeinflussung oder Manipulation des Kindes durch ein Elternteil zu einer Ablehnung des anderen Elternteils führen kann. Der Begriff hat in der Fachwelt Kontroversen ausgelöst, jedoch existieren zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten, die die Existenz und Auswirkungen der Eltern-Kind-Entfremdung belegen. Das Bundesverfassungsgericht schränkt die von Ihnen genannte Entscheidung ein und spricht vom „derzeitigem Stand“ der Wissenschaft. Angesichts von etwa 30.000 Kindern, die jedes Jahr einen Kontaktverlust zu einem Elternteil in Deutschland erleben, wäre eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie längst überfällig.
Frage 2: »Zahlreiche Experten, u.a. oben genannte, sehen im Konzept der “Eltern-Kind-Entfremdung" ein hohes “Risiko, dass diese Konzepte dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder unentdeckt zu lassen” (GREVIO 2022). Ist Ihnen das bewusst? Wenn ja, warum verbreiten Sie/der „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ das Konzept weiterhin?«
Antwort: Wir sind uns der Sensibilität dieser Thematik bewusst. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. setzt sich dafür ein, dass Kindeswohl und elterliche Bindungen geschützt werden. Es ist wichtig, differenziert zu betrachten, dass das Erkennen und Bekämpfen von Gewalt nicht im Widerspruch zur Anerkennung von Eltern-Kind-Entfremdung steht.
Frage 3: »Auf der Webseite des “Väteraufbruch für Kinder e.V. “ wird die Kampagne “Genug Tränen” beworben. Der Bundesgeschäftsführer Rüdiger Meyer-Spelbrink steht bei Ihnen als auch für die Kampagne als redaktionell verantwortlich im Impressum. Inwiefern tragen Sie / der „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ mit dieser Kampagne zur Verbreitung eines unwissenschaftlichen Konzepts bei?«
Antwort: Diese Kampagne zielt darauf ab, auf die schädlichen Auswirkungen der Eltern-Kind-Entfremdung aufmerksam zu machen und eine breite Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Unsere Arbeit basiert auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und hat das Ziel, Kinder vor psychischem Missbrauch zu schützen.
Frage 4: »Auf der Seite “Genug Tränen” (Kampagne Genug Tränen, “Endlich Schluss mit der Eltern-Kind-Entfremdung") finden wir folgende Formulierung: “Eltern-Kind-Entfremdung ist eine Form schweren psychischen Missbrauchs. Kinder verlieren dabei ein geliebtes Elternteil und auch dessen weiteres familiäres Umfeld, wie z. B. Großeltern. Der Hintergrund für diese Entfremdung ist die Trennungs-Auseinandersetzung der Eltern. Dies ist nicht der Wille der Kinder, sondern beruht auf einer Beeinflussung und Manipulation des Kindes durch ein Elternteil.” Experten kritisieren REPORT MAINZ gegenüber, dass das Konzept in dieser Form mit der Annahme, dass eine Gehirnwäsche des Kindes stattfinde, ad acta gelegt werden müsse. Bitte nehmen Sie dazu Stellung.«
Antwort: Die Beschreibung von Eltern-Kind-Entfremdung als schweren psychischen Missbrauch stützt sich auf internationale Forschungsergebnisse. Der Einfluss eines Elternteils kann das Kindeswohl nachhaltig beeinträchtigen. Wir sind uns der Kritik bewusst, stehen jedoch hinter der wissenschaftlich fundierten Ansicht, dass diese Dynamiken real und schädlich sind. Sprechen Sie gern mit den betroffenen, erwachsen gewordenen Kindern.
Wir verweisen an dieser Stelle auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 29. Oktober 2019. Darin stellt der Gerichtshof eine induzierte Eltern-Kind-Entfremdung fest, dass es entfremdete Kinder gibt und bezeichnet die auf Entfremdung abzielenden Handlungen (in diesem Falle) des Vaters als emotionalen Missbrauch der Kinder.
Frage 5: »Uns liegen diverse Belege vor, dass der „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ in der Vergangenheit mehrfach an das Bundesjustizministerium herangetreten ist, um unter anderem für den Schutz von Kindern vor Eltern-Kind-Entfremdung zu lobbyieren. Bitte nehmen Sie dazu Stellung.«
Antwort: Der Väteraufbruch für Kinder e.V. hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Anerkennung und der Schutz vor Eltern-Kind-Entfremdung essenziell für das Wohl von Kindern sind. Diese Bemühungen zielen darauf ab, das Bewusstsein für die psychischen Auswirkungen auf betroffene Kinder zu schärfen und Schutzmaßnahmen zu stärken. Im Übrigen ist es legitim, allgemein üblich und gewollt, dass sich Verbände zur Durchsetzung der Mitgliederinteressen mit Forderungen oder Vorschlägen an das zentrale politische Entscheidungssystem wenden.
Frage 6: »Mehrer Experten sprechen REPORT MAINZ gegenüber von einem “gut organisierten Netzwerk von Väterrechtlern”, zu welchem der „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ gehöre. Sie kritisieren, dass dieses “Netzwerk von Vereinen und Einzelpersonen” das nicht wissenschaftliche Konzept der “Eltern-Kind-Entfremdung" unter Politikern und entsprechenden Berufsgruppen wie z.B. Richtern und Jugendamtsmitarbeiten bewerbe und bewusst verbreite. Bitte nehmen Sie dazu Stellung.«
Antwort: Wir arbeiten eng mit Fachleuten und Organisationen zusammen, um fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse zu verbreiten und das Bewusstsein für die Problematik der Eltern-Kind-Entfremdung zu schärfen. Unsere Aktivitäten dienen ausschließlich dem Schutz und dem Wohl der Kinder.
Ansprechpartner
Bundesvorstand, bundesvorstand@vafk.de
Bundesgeschäftsführer, Rüdiger Meyer-Spelbrink, meyer-spelbrink@vafk.de, 0162 - 83 99 123
Über den Verband
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste, bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt 4.000 Mitglieder in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter etwa 10 % Frauen.
Warum das wichtig ist
Die Menschen im VAfK verbindet, dass ihnen, ihren Kindern oder ihren Liebsten Schlimmes widerfahren ist oder widerfährt oder sie andere davor bewahren wollen. Sie stehen stellvertretend für die schätzungsweise 200.000 jährlich neu Betroffenen [Annahme: 3 Betroffene (1 Kind, 2 Angehörige) je Kontaktabbruch, vgl. Baumann et al., ZKJ 2022, 245].
Ziel des seit dem Jahr 1988 aktiven VAfK ist es, das Aufwachsen von Kindern in ihren Familien durch ein verstärktes Engagement ihrer Väter und durch kooperative Elternschaft, insbesondere nach Trennung und Scheidung, nachhaltig zu verbessern.
Der VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.
Mitglied werden oder spenden
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 60 € im Jahr. Weitere Familienmitglieder zahlen nur 30 €. Der VAfK ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und auf Spenden angewiesen, um seine Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsangebote vor Ort leisten zu können.
Der VAfK toleriert keine extremistischen Tendenzen – weder von links noch rechts. Er ist ein Antidiskriminierungsverband und ist im deutschen Lobbyregister eingetragen.
Mitglieder im Bundesvorstand: Christoph Köpernick, Markus Koenen, Karsten Rulofs, Elmar Riedel, Kay Stratmann.
Aufzeichnung der Sendung in der ARD Mediathek
Sendung vom 04.06.2024 (ab Minute 10:29)