Die Entfremdungslüge-Lüge: Wie öffentlich-rechtliche Netzwerke das Medienrecht unterwandern

Immer öfter diffamieren Medien auch den Väteraufbruch für Kinder e.V. Der Vorwurf, einem „rechten Netzwerk“ anzugehören, ist zu einem schlagkräftigen Instrument linker Stimmungsmacher gegen engagierte Eltern geworden.

Statement des Bundesvorstandes

Zuletzt fielen Deutschlandradio und Südwestrundfunk mit schlechter Recherche und abenteuerlichen Unterstellungen auf. Zuvor waren es Correctiv und ARD. Wir erhalten daraufhin regelmäßig Hassnachrichten und Bedrohungen. Jetzt haben wir uns gewehrt.

Erst nach beständigem Druck korrigierte Deutschlandradio seinen Text, veröffentlichte unsere Gegendarstellung und verlas unsere Stellungnahme sowie stutzte seinen Audio-beitrag zurecht. Dann war der Beitrag offline. Nun ist er in berichtigter Fassung online.

Aber an zwei Behauptungen wollte Deutschlandradio festhalten. Andernfalls wären die konstruierte Kontaktschuld und fabulierte Frauenfeindlichkeit wie ein Kartenhaus zusammengebrochen. Von seiner angeblichen ‚Radiokunst‘ wäre Nichts übrig geblieben.

Also zogen wir gegen Deutschlandradio vor Gericht. Nachdem sie schon außergerichtlich ihre Syndikusrechtsanwälte auf Hochtouren laufen ließen, beauftragten sie zudem eine internationale Medienrechtskanzlei.

Das zuständige Landgericht war sichtlich irritiert, als es unseren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erhielt. Als sparsamer Verein haben wir uns selbst vertreten.

Berichterstatter und Bundesvorstandsmitglied Christoph Köpernick: „Es kommt immer wieder vor, dass sich Juristen gekränkt fühlen, wenn Nichtjuristen ihre Rechte kennen und ihre Ansprüche substantiiert geltend machen. Zumal nur selten Anwaltszwang besteht. Aber es bleibt ein unfairer Kampf; so wie David gegen Goliath. Im Zweifel biegen sie das Recht um und greifen tief in die Trickkiste. Aber Gerichte haben neutral zu sein.“

Das Landgericht konnte unser Einschreiben über Tage nicht finden, obwohl alles schon pünktlich per Telefax und elektronisch einging. Gerichtsinterne Verzögerungen wurden uns angelastet. Dann berief sich die Pressekammer auf eine starre Zwei-Wochen-Frist, die aber das Bundesverfassungsgericht schon 1983 für nichtig erklärte. Zumal wir auch diese Frist einhielten.

Zudem überging das Landgericht seine ständige und die einschlägige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts sowie verwies auf einen längst überholten Paragrafen. Immer neue Vertretungsrichter zeichneten die merkwürdigen Rechtsauffassungen mit.

„Da kann schon mal der Eindruck entstehen, die Justiz wäre dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk hörig und Teil eines eingespielten Netzwerks. Aber eine unterwanderte Justiz liegt hier hoffentlich nicht vor.“, bewertet Köpernick.

Inhaltlich wollte uns das Gericht in einem der beiden Punkte Recht geben, aber es wies unseren Antrag wegen angeblicher formaler Mängel zurück. Wir sitzen auf vierstelligen Kosten. Wir sahen von einer Beschwerde ab, um das Netzwerk nicht weiter zu nähren.

In einer Neuveröffentlichung des Südwestrundfunk wurde der andere Punkt korrigiert. Dort findet sich nur noch eine unrichtige Behauptung, die uns betrifft. „Das macht den übrigen Teil des Beitrags aber nicht unbedingt richtig oder wahr.“, bemerkt Köpernick.

Wir gingen gegen den Südwestrundfunk außergerichtlich vor. Unser sofortiges Verlangen, das Sendungsmanuskript einzusehen, ignorierte der Südwestrundfunk völlig. Zehn Minuten vor Fristende lehnte er unser Gegendarstellungsverlangen nur formelhaft ab.

„Auch das Gebaren des Südwestrundfunk deutet darauf hin, dass sie sich denken: ‚Verklagt uns doch! Im Zweifel zahlen nicht wir, sondern der Steuerzahler!‘ Es scheint ihnen egal zu sein. Dass sie damit aber das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufs Spiel setzen, das interessiert sie offenbar nicht die Bohne.“, sagt Köpernick.

Diese ‚Radiokunst‘ von Deutschlandradio und Südwestrundfunk besitzt das Potenzial, Männer und Väter pauschal zu verunglimpfen, Ängste zu schüren und Hass zu säen.

Wir haben beschlossen, das Verhalten zu kommentieren und sichtbar zu machen sowie den Kern- und Aussagegehalt unserer Gegendarstellungen selbst zu veröffentlichen.

Deutschlandradio behauptet noch:„Franzjörg Krieg hat ein Jahr vorher den Verein Väteraufbruch in Karlsruhe gegründet.“

Hierzu stellen wir fest: Der Väteraufbruch für Kinder e.V. wurde 1988 in Köln gegründet. Franzjörg Krieg war daran nicht beteiligt.

Deutschlandradio und Südwestrundfunk behaupten noch:„Pilon ist eng vernetzt mit einem italienischen Kinderarzt, der zu diesem Zeitpunkt Kooperationspartner vom Väteraufbruch für Kinder ist.“

Hierzu stellen wir fest: Ein solcher ‚italienischer Kinderarzt‘ ist uns nicht bekannt und war sowie ist auch kein Kooperationspartner des Väteraufbruch für Kinder e.V.

Wir nehmen mit großem Bedauern zur Kenntnis, dass die Beiträge ein verzerrtes Bild über uns zeichnen. Uns wird pauschal eine Nähe zu rechten Netzwerken oder frauenfeindlichen Strömungen unterstellt. Eine solche Darstellung wird unserer realen Arbeit und den Zielen unseres Vereins nicht gerecht.

Wir setzen uns für die Belange von Trennungskindern und Trennungseltern ein. Unser zentrales Ziel ist, dass beide Elternteile gleichwertig am Leben ihrer Kinder teilhaben, gleichermaßen verpflichtet sind und eine kooperative Elternschaft praktizieren.

Grundlage dafür sind kein ideologisches Weltbild, sondern Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz sowie wissenschaftliche Erkenntnisse zur Bedeutung beider Elternteile für alle Kinder.

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. ist ein gemeinnütziger, überparteilicher Verein. Er steht für demokratische Grundwerte und distanziert sich ausdrücklich von jeder Form von Extremismus, Frauenfeindlichkeit oder Menschenverachtung.

Der Bundesvorstand

Ansprechpartner

Bundesvorstandsmitglied, Christoph Köpernick, koepernick@vafk.de, 0171 - 45 27 999
Bundesgeschäftsführer, Rüdiger Meyer-Spelbrink, meyer-spelbrink@vafk.de, 0162 - 83 99 123

Über den Verband

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste, bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt 4.000 Mitglieder in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter etwa 10 % Frauen.

Warum das wichtig ist

Die Menschen im VAfK verbindet, dass ihnen, ihren Kindern oder ihren Liebsten Schlimmes widerfahren ist oder widerfährt oder sie andere davor bewahren wollen. Sie stehen stellvertretend für die schätzungsweise 200.000 jährlich neu Betroffenen [Annahme: 3 Betroffene (1 Kind, 2 Angehörige) je Kontaktabbruch, vgl. Baumann et al., ZKJ 2022, 245].

Ziel des seit dem Jahr 1988 aktiven VAfK ist es, das Aufwachsen von Kindern in ihren Familien durch ein verstärktes Engagement ihrer Väter und durch kooperative Elternschaft, insbesondere nach Trennung und Scheidung, nachhaltig zu verbessern.

Der VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.

Mitglied werden oder spenden

Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 60 € im Jahr. Weitere Familienmitglieder zahlen nur 30 €. Der VAfK ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und auf Spenden angewiesen, um seine Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsangebote vor Ort leisten zu können.

Der VAfK toleriert keine extremistischen Tendenzen – weder von links noch rechts. Er ist ein Antidiskriminierungsverband und ist im deutschen Lobbyregister eingetragen.

Mitglieder im Bundesvorstand: Christoph Köpernick, Markus Koenen, Karsten Rulofs, Kay Stratmann.