Der Bundesrat streicht die irritierende “Familiengemeinschaft”

Zur Stellungnahme des Bundesrates vom 24.11.2023:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. wies mehrfach auf Widersprüche und Irritationen in den Gesetzentwürfen hin. Der Bundesrat sieht das ähnlich. Er ist nun auch unseren Hinweisen gefolgt und fordert den irritierenden Begriff “Familiengemeinschaft” zu streichen. Der Bundesrat kritisiert, dass Trennungsfamilien und Mehrbedarfe bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts nicht gesehen werden. Zudem muss die Wirkung der Reform auf Alleinerziehende, die Erwerbsbeteiligung und die Gleichstellung von Frauen und Männern erforscht werden. Wir würdigen und begrüßen das insgesamt.

Die Kritik an der Kindergrundsicherung reißt nicht ab. Nun übt auch der Bundesrat scharfe Kritik und findet in seiner Stellungnahme vom 24.11.2023 deutliche Worte:

»Der Bundesrat kritisiert, dass entgegen den langjährigen Forderungen von Ländern und Verbänden der Gesetzentwurf keine Verbesserung durch eine einfach handhabbare gesetzliche Regelung zur Wahrnehmung des Umgangsrechts bei Kindern in Trennungsfamilien einschließlich der angemessenen Abdeckung von Mehrbedarfen vorsieht.«

»Der Bundesrat stellt fest, dass Trennungsfamilien lediglich in der Gesetzesbegründung Erwähnung finden und kritisiert, dass konkrete gesetzliche Regelungen fehlen. Dies führt zur Rechtsunsicherheit bis zur möglichen Schlechterstellung von Alleinerziehenden.«

»Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Regelungen für Trennungsfamilien in das BKG aufzunehmen. [..] Gerade dann braucht es klare Regelungen und Vorhersehbarkeit sowie streitvermeidende Vorgaben gegebenenfalls durch die Behörden.«

»§ 2 Absatz 1 ist zu streichen« (der Begriff “Familiengemeinschaft”)

»In § 13 Absatz 1 Satz 3 sind die Wörter „der Familiengemeinschaft“ durch die Wörter „einer Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder einer Einstandsgemeinschaft nach § 27 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ zu ersetzen.«

Zuvor hatte auch der Väteraufbruch für Kinder e.V. angeregt, auf die etablierten Begriffe “Bedarfsgemeinschaft” und “Einstandsgemeinschaft” zurückzugreifen, statt mit der “Familiengemeinschaft” einen neuen irreführenden Begriff einzuführen. Denn er hätte zudem auf sprachlichem Wege die Ausgrenzung des Elternteils, der nicht mit dem Kind zusammenleben kann oder darf, verstärkt.

Unsere Anregung – in § 13 BKG-E auf den Begriff “Eltern” zu verzichten – wurde indes leider nicht berücksichtigt. Denn auch mit der nun geänderten Formulierung wären alle Erwachsenen, die mit dem Kind zusammenleben, plötzlich “Eltern”.

Dies halten wir für verfassungsrechtlich bedenklich, da der Begriff “Eltern” eine andere und geschützte Bedeutung i.S.d. Art 6 II 1 GG besitzt.

Davon unbeschadet begrüßen wir ausdrücklich die übrigen Initiativen des Bundesrats.

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Über den Verband

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste, bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt 4.000 Mitglieder in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter etwa 10 % Frauen.

Warum das wichtig ist

Die Menschen im VAfK verbindet, dass ihnen, ihren Kindern oder ihren Liebsten Schlimmes widerfahren ist oder widerfährt oder sie andere davor bewahren wollen. Sie stehen stellvertretend für die schätzungsweise 200.000 jährlich neu Betroffenen [Annahme: 3 Betroffene (1 Kind, 2 Angehörige) je Kontaktabbruch, vgl. Baumann et al., ZKJ 2022, 245].

Ziel des seit dem Jahr 1988 aktiven VAfK ist es, das Aufwachsen von Kindern in ihren Familien durch ein verstärktes Engagement ihrer Väter und durch kooperative Elternschaft, insbesondere nach Trennung und Scheidung, nachhaltig zu verbessern.

Der VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.

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