Wie viel Vater darf es sein?

Im November des letzten Jahres trafen sich zum allerersten Mal Spenderkinder, betroffene Familien, Spender, Ärzte und Juristen, um sich über die heutige Rechtsprechung und die Samenspenderpraxis auszutauschen.

Seit rund 100 Jahren wird die Behandlung mit Spendersamen in Deutschland angewandt. Mehr als 100.000 Menschen wurden bis heute auf diese Weise geboren. Während die Mediziner dies als eine Erfolgsgeschichte darstellen, werten die betroffenen Spenderkinder das Ganze deutlich anders.

Ich möchte die Sendung nicht an der jüngsten Äußerung der Schriftstellerin und Georg-Büchner-Preisträgerin Sibylle Lewitscharoff aufhängen. Sie meinte, aus Reproduktionsmedizin gezeugte Menschen seien „Halbwesen“ und „ekelhaft“. Wir haben die Sicht der betroffenen Kinder viel zu lange vernachlässigt. Sie wurden lediglich als Erfüllung des Kinderwunschs der Eltern gesehen. Bedürfnisse der Kinder wie ein offener Umgang mit dieser Zeugungsart und das Recht auf Kenntnis der Abstammung wurden bisher allerdings kaum berücksichtigt.

Sind die Spenderkinder selbstsüchtig? So reagierten noch zahlreiche Menschen, als Sarah P. zum OLG Hamm zog. Das OLG bestätigte, dass die Ärzte der Samenbanken erwartungsgemäß die Spender bekanntgeben müssen. Die Kenntnis der biologischen Herkunft ist ein Grundrecht. Man kann die Samenspende als würdelos ablehnen, weil sie die Würde der entstehenden Menschen nicht genügend achtet. Deshalb müssen in Zukunft die Rechte der Samenspenderkinder besser geschützt werden. Welche Regelungen sind erforderlich um die bestehenden Rechte der Spenderkinder zu wahren und damit ihre Menschenwürde zu achten? Wie kann und muss die Samenspende juristisch neu geregelt werden? Das ist ein wichtiges Thema des Vereins Spenderkinder.  

Gäste:
- Anne - Samenspenderkind auf der Suche nach ihren Wurzeln
- Brigitte Zypries - 2002 bis 2009 Bundesministerin der Justiz

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