Wir sitzen alle in einem Boot

In diesem Jahr veranstaltet der Väteraufbruch neben der traditionellen Straßendemo in Berlin eine Kanu-Demo auf der Spree. Diese Kanu-Demo ist ein Novum für den Verein und auch für die Spree, auf der zum ersten Mal überhaupt demonstriert wurde.

 

Anlass, in diesem Jahr auch auf das Wasser zu gehen, ist der Reformvorschlag der Bundesregierung zum gemeinsamen Sorgerecht nicht ehelicher Eltern. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2009 und sodann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Juli 2010 endlich festgestellt hatten, dass der Ausschluss nicht ehelicher Väter vom gemeinsamen Sorgerecht menschenrechts- und verfassungswidrig ist, hat der Gesetzgeber nun endlich Ende März 2012 einen Entwurf vorgelegt, wie er sich die gesetzliche Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts nicht ehelicher Eltern vorstellt.

Nebenbei bemerkt: nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die nachträgliche Sicherungsverwahrung vor allem pädophiler Sexualstraftäter als menschenrechtswidrig klassifiziert hatte, waren kurze Zeit später die ersten Häftlinge ohne „Wenn“ und „Aber“ aus der Haft entlassen. Doch nicht eheliche Väter haben noch imm er kein gemeinsames Sorgerecht ohne „Wenn“ und „Aber“ und werden es auch nicht bekommen!

Ich will jetzt kein stundenlanges wissenschaftliches Referat über diesen Gesetzesentwurf halten, sondern bringe dessen Kernaussage kurz auf den Punkt:

„Wenn eine nicht eheliche Mutter keine gemeinsame elterliche Sorge vereinbaren will, muss der nicht eheliche Vater eine gerichtliche Entscheidung beantragen. In diesem Verfahren muss sie vortragen und beweisen, dass eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl abträglich ist. Kann sie das nicht, ist dem Antrag des Vaters auf Anordnung des gemeinsamen Sorgerechts stattzugeben.“

In den Medien hört man seit dem allgemeine Zustimmung und Freude über dieses „moderne“ Gesetz. Ich frage mich allerdings, was an diesem Gesetz modern sein soll, denn es benachteiligt Väter weiterhin auf Grund ihres Geschlechts!

Man muss wissen, dass es vor langen Jahren schon einmal eine gesetzliche Regelung gab, die eine gerichtliche Entscheidung vorsah, wenn ein Ehepaar sich nicht einigen konnte: 

In den verstaubten 1950er-Jahren in denen die Gesellschaft patriarchalisch geprägt gewesen ist, hing die berufliche Selbstverwirklichung der Ehefrau von der Zustimmung des Ehemannes ab. Sie konnte kein Arbeitsverhältnis eingehen, wenn ihr Ehemann der Ansicht gewesen ist, dass sie dann ihren hausfraulichen Pflichten nicht mehr nachkommen könne. Sie musste dann die Gerichte bemühen.

Dieser grundgesetzwidrige und vor allem frauenfeindliche Unsinn wurde vor über 50 Jahren gesetzlich geändert. Die berufliche Selbstverwirklichung der Frau hängt gottlob seither nicht mehr von deren Ehemann ab. Durch diesen lobenswerten Rückzug des Staates aus der Gestaltung des Familienlebens wurde seinerzeit vielen Ehestreitigkeiten der Nährboden entzogen.

Heute aber soll in Bezug auf das gemeinsame Sorgerecht nicht verheirateter Eltern diese staatliche Einmischung per Familiengerichte modern sein? 

Modern ist für mich die absolute Gleichstellung von Eltern, und zwar unabhängig davon ob sie verheiratet sind oder nicht. Denn weder interessiert sich das Kind dafür, ob die Eltern einen Trauschein haben oder nicht, denn es liebt und braucht für eine gedeihliche Entwicklung beide, und zwar unabhängig vom Trauschein, noch ändern gesetzliche Regelungen zum Sorgerecht irgendetwas an der elterlichen Verantwortung von Mutter und Vater in Bezug zu ihrem Kind, seien die Eltern nun verheiratet oder nicht. Unsere Kanu-Demo hat anschaulich gezeigt, dass die Insassen eines Kanus an einem Strang ziehen müssen. Tun sie das nicht und geben sich Streit und Zwietracht hin, dann gerät das Kanu ins Schlingen und Schaukeln und kann vor allem dann, wenn man einen Insassen aus dem Boot werfen will, recht schnell kentern. Dann liegen alle Insassen im Wasser und je nach ihren Schwimmkünsten können sie Schaden davontragen durch Unterkühlung, Erschöpfung oder gar durch Ertrinken.

Genauso verhält es sich bei gemeinsamer Elternschaft! Durch das Zeugen eines gemeinsamen Kindes setzen sich Eltern – und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht, in das Kanu der gemeinsamen Elternschaft, in dem natürlich vom Zeitpunkt der Zeugung an auch das Kind sitzt. Versucht nun eine nicht eheliche Mutter den nicht ehelichen Vater durch die Verweigerung des gemeinsamen Sorgerechts aus diesem Kanu der gemeinsamen Elternschaft hinaus zu werfen, gerät dieses zwangsläufig in vor allem für das Kind und dessen Wohl unruhiges Gewässer. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass auch nicht eheliche Väter vom Zeitpunkt der Geburt an bzw. der Vaterschaftsanerkennung bzw. –feststellung per Gesetz automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhalten. 

Doch was macht unser Gesetzgeber? Er gibt den Eltern das Instrument der gerichtlichen Feststellung an die Hand. Dadurch ist das Kentern des Kanus der gemeinsamen Elternschaft geradezu vorprogrammiert.  Dann fallen nicht nur die Eltern ins Wasser, die sich schwimmend retten können, sondern auch das nicht schwimmende Kind. Das heißt, dass die Eltern aus diesen vom Gesetzgeber beabsichtigten Gerichtsverfahren Blessuren, die Kinder aber schlimmstenfalls lebenslange psychische Belastungen davon tragen werden. 

Hat der Gesetzgeber das bedacht? Ich glaube kaum. Andernfalls müsste man ihn in Anbetracht der drohenden Folgen des Gesetzesentwurfs für das Kindeswohl schlicht als verantwortungslos bezeichnen!

Wir müssen uns einmal vor Augen halten, was diese so genannte Antragslösung nicht nur für den nicht ehelichen Vater, sondern auch für die nicht eheliche Mutter bedeutet:

Stellen wir uns entgegen dem Gesetzgeber, der offensichtlich nur an getrennte nicht eheliche Elternpaare gedacht hatte, einmal vor, eine glückliche nicht eheliche Lebensgemeinschaft erwartet Nachwuchs. In der Beziehung stimmt eigentlich alles. Nur in der Frage der Vereinbarung des gemeinsamen Sorgerechts kann man sich einfach nicht einigen. Der nicht eheliche Vater ist nun gezwungen gegen seine Lebenspartnerin, die er liebt und mit der er sein Leben verbringt, einen gerichtlichen Antrag einzureichen, in dem seine geliebte Partnerin als „Antragsgegnerin“ bezeichnet wird!

Nun, meine lieben Damen, stellen Sie sich einmal vor, Sie halten eines Tages plötzlich gerichtliche Post in den Händen, in denen der Rechtsanwalt des Mannes, der Sie heute Morgen noch liebevoll geweckt und Ihnen seine Liebe gestanden hat, als „Antragsgegnerin“ tituliert! Was passiert dann mit Ihrer Liebe? 

Also ich würde mich veräppelt fühlen und an seiner Liebe zweifeln. 

Eine massive Beziehungskrise mit wäre doch die Folge, oder etwa nicht?

Und wer hätte denn unter dieser Beziehungskrise zu leiden? Doch wohl die Kinder, die über Wochen und Monate hinweg miterleben müssten, wie das gerichtliche Verfahren die Liebe und die Partnerschaft ihrer nicht ehelichen Eltern zerstört!

Ein nicht ehelicher Vater wird demnach vor die Entscheidung gestellt, abzuwägen, ob er wirklich das gemeinsame Sorgerecht auf gerichtlichem Weg erstreiten will zum Preis des Scheiterns der Lebensgemeinschaft und des Verlusts des Privilegs, mit seinen Kindern weiterhin in häuslicher Gemeinschaft zu leben, weil er – wie üblich in Deutschland – nach einem Scheitern der Beziehung zum 14-Tage-Wochenendevent-Papa degradiert wird, wenn er die Kinder überhaupt noch sehen kann.

Bei der Überlegung, gerichtlich das gemeinsame Sorgerecht zu erstreiten, ist zu bedenken, dass eben nicht die Gewissheit besteht, dass ihm das Sorgerecht auch gerichtlich zugestanden wird. Die Damen und Herren Richter an den Familiengerichten halten sich – viele von den hier versammelten Zuhörern können das sicherlich bestätigen – nämlich nicht immer an Recht und Gesetz, sondern ordnen ihre Entscheidungen gerne ihren eigenen Überzeugungen unter. 

So hat mir im vergangenen Mai ein Richter am 3. Familiensenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im Hinblick auf den von mir in das Verfahren eingebrachten Gesetzesentwurf sinngemäß erklärt, dass für die Anordnung der elterlichen Alleinsorge – und somit auch für die Verweigerung der gemeinsamen elterlichen Sorge – es ausreiche, dass eine Mutter die elterliche Kommunikation, aus welchem Grund auch immer, verweigere. Der Gesetzesentwurf zeige, dass die Juristen im Bundesjustizministerium Theoretiker seien und von der familienrechtlichen Realität keine Ahnung hätten. Sprachs und übertrug einer absolut bindungsintoleranten Mutter, die seit über 

1 ½ Jahren ihrem Kind den Kontakt zum Vater verweigert, weshalb dieses sich mittlerweile in kindespsychologischer Behandlung befindet, elterliche Sorgerechte zur alleinigen Ausübung.

Bei solchen Richtern – hier handelt es sich immerhin um einen Familienrichter eines Oberlandesgerichts – ist doch der Gesetzesentwurf das Papier nicht Wert, auf dem es gedruckt ist! Es liegt auf der Hand, dass weiterhin nicht eheliche Väter das gemeinsame Sorgerecht gegen den mütterlichen Willen nicht erhalten werden. Zwar reicht es nun nicht mehr aus, grundlos die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge zu verweigern, aber es wird in sehr vielen Fällen so sein, dass die grundlose Verweigerung der elterlichen Kommunikation durch die nicht eheliche Mutter nach Ansicht der Justiz die gemeinsame elterliche Sorge nicht funktioniert. Dies entspricht schließlich der obergerichtlichen Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs!

Es wird demnach in sehr zahlreichen Fällen so sein, dass nicht eheliche Väter weiterhin kein gemeinsames Sorgerecht erhalten, schlicht und ergreifend deshalb, weil die nicht eheliche Mutter das nicht will. Dass dies dem Kindeswohl schadet, ist hierbei leider unbeachtlich.

Man kann also mit Fug und Recht behaupten, dass die vom Gesetzgeber beabsichtigte kleine Reform des gemeinsamen Sorgerechts als einzige Folge das Provozieren eines gerichtlich geführten Elternstreits nach sich zieht. Und wer zahlt insoweit die Zeche?

Richtig: die Kinder, die in diesem Elternstreit zerrieben werden!

Wäre es vor diesem Hintergrund nicht besser, wenn nicht eheliche Eltern den ehelichen Eltern gleichgestellt werden würden, mit der Folge, dass automatisch ein gemeinsames Soregerecht besteht? Dann würde der Elternstreit nämlich auf die wenigen Fälle beschränkt werden, die nach der Trennung der ehelichen Lebensgemeinschaft das Kanu der gemeinsamen Elternschaft partout zum Kentern bringen wollen. Das sind erfahrungsgemäß etwa nur 20 % der Trennungseltern.

Wenn man die Diskussion um das gemeinsame Sorgerecht nicht ehelicher Eltern insbesondere seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2010 genau verfolgt hat, dann weiß man, dass unsere Frau Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger eine wesentlich kindeswohlförderlichere Lösung des Problems bevorzugt hatte. Sie wollte das automatische gemeinsame Sorgerecht nicht ehelicher Eltern, gegen das die nicht eheliche Mutter gerichtlich hätte widersprechen müssen. Natürlich sieht diese Lösung auch ein gerichtliches Verfahren vor, das bestehende Lebensgemeinschaften zerstören kann. In diesem Fall ist es aber die Mutter, die sich zwischen dem weiteren Bestand ihrer Beziehung und der möglichen Alleinsorge entscheiden muss.

Es liegt auf der Hand, dass wesentlich weniger Mütter sich dann für die Alleinsorge entscheiden, als in den Fällen, in denen der Vater den Rechtsweg beschreiten muss. Dies bedeutet, dass in der von der Frau Bundesministerin für Justiz bevorzugten Lösung wesentlich mehr Kinder kindeswohlförderlich in den Genuss der gemeinsamen elterlichen Sorge kommen würden.

Am besten wäre es natürlich, wenn es das gemeinsame Sorgerecht nicht ehelicher Eltern ohne gerichtliche Anträge bzw. Widersprüche gäbe, denn dann wären sämtliche unnötigen gerichtlichen Verfahren verhindert worden. So lange auch nicht eheliche Eltern in Lebensgemeinschaften ihre Kinder erziehen, gibt es meiner Meinung nach nämlich keinen Grund, einem der beiden Elternteile den Weg zum Familiengericht aufzuerlegen und damit die Lebensgemeinschaft der Eltern, in denen die Kinder behütet sind, zu gefährden oder gar zu zerstören! 

Gegen den Vorschlag der Frau Bundesjustizministerin wetterte vor allem die Kirche und die CSU. Der besondere Schutz von Ehe und Familie würde ausgehöhlt werden, wenn nicht eheliche Eltern in sorgerechtlicher Hinsicht den ehelichern Eltern gleichgestellt werden würden. Das provoziert natürlich die Frage, ob die Kinder nicht ehelicher Eltern als Geisel des Ehesakraments missbraucht werden sollen. Ist der Widerstand der CSU und der Kirche als Druckmittel vor allem an nicht eheliche Väter zu verstehen, die Mütter ihrer Kinder zu heiraten, damit sie durch die Eheschließung automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhalten? 

Das halte ich für unchristlich, denn heiraten sollte man aus Liebe und nicht aus sorgerechtlichem Kalkül!

Überhaupt bin ich von der Verweigerungshaltung der CSU sehr enttäuscht. Denn deren Vorsitzender, der Bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer ist ein nicht ehelicher Vater. Er hatte – wie allgemein bekannt sein dürfte – als guter Katholik in einem ehebrecherischem Verhältnis im Juni 2007 eine nicht eheliche Tochter bekommen. Man sollte also meinen, dass gerade er sich für die gemeinsame elterliche Sorge nicht ehelicher Eltern maßgeblich einsetzt. Statt dessen opponiert seine Partei dagegen.

Nun, nach meiner Internetrecherche hinsichtlich seines Verhältnisses zu seiner nicht ehelichen Tochter muss ich sagen, dass man nichts Gutes über sein väterliches Verhalten liest.

Gerade wir hier versammelten Trennungsväter kennen mütterliche Vorwürfe, wir würden uns um unseren Nachwuchs nicht kümmern sowie keinen bzw. viel zu wenig Unterhalt zahlen und seien an Autos, Fußball, Bier und Sex mehr interessiert, als an unseren Kindern. Deswegen bin ich vorsichtig hinsichtlich dessen, was dem Bayrischen Ministerpräsidenten von seiner Ex-Geliebten nachgesagt wird. Wenn ich aber unter anderem lese, dass 

- Seehofer seinerzeit geäußert hatte, dass er alle seine vier Kinder liebe, dass er auch die Verantwortung für die jüngste Tochter übernehme, er sich um sie kümmern und dafür sorgen werde, dass es ihr gut“ gehe1, seine Ex-Geliebte hierauf aber einwendet, dass es sicherlich verschiedene Auffassungen gebe, was 'kümmern' bedeute und er insoweit SMS schicke2,

- dass er bei der Geburt seiner Tochter nicht dabei gewesen sei3, und auch nicht bei ihrem ersten Geburtstag4 und

- Seehofer angeblich keinen Unterhalt zahle5,

und mir dann noch einmal vor Augen führe, dass er und die CSU sich gegen ein gemeinsames Sorgerecht nicht ehelicher Eltern nicht nur ausspricht, sondern dagegen auch massiv opponiert, dann habe ich Zweifel, dass die Angaben seiner Ex-Partnerin gegenüber der Presse vollständig wahrheitswidrig sind. Deswegen habe ich große Lust, dem Bayrischen Ministerpräsidenten hier und heute zuzurufen:

„Nehmen Sie Abstand von Ihrer Opposition gegen ein gemeinsames Sorgerecht nicht ehelicher Eltern! Auch wenn Sie in Ihrer privaten Situation offensichtlich kein Interesse am gemeinsamen Sorgerecht in Bezug auf Ihre nicht eheliche Tochter haben, vertreten Sie nicht die Mehrheit der nicht ehelichen Männer. Die Mehrheit der nicht ehelichen Väter kümmern sich nicht nur per SMS um ihre Kinder, sondern sie sind für diese da, ebenso wie die ehelichen Väter, die per Gesetz mit dem gemeinsamen Sorgerecht gesegnet sind. 

Sorgen Sie dafür, dass der vor 50 Jahren sehr lobenswert erfolgte Rückzug des Staates aus der Gestaltung des Familienlebens nicht im Bereich der elterlichen Sorge wieder eingeführt wird. Outen Sie sich nicht als bigottes Bayrisches Staatsoberhaupt, das hinsichtlich der katholischen Grundwerte offensichtlich Wasser predigt und Wein trinkt! Bedenken Sie die Worte von Papst Benedikt XIV in seiner Generalaudienz vom 23.05.2012, anlässlich deren er vor Tausenden von Pilgern vom vorbereiteten Redetext abwich, als es um das Thema Gott, der Vater, ging:

„Die Figur des Vaters ist heute oft nicht präsent genug und wird im täglichen Leben auch nicht hinreichend positiv gesehen. Die Abwesenheit des Vaters, die Tatsache, dass ein Vater im Leben des Kindes nicht präsent ist, das ist ein großes Problem unserer Zeit…“

Eben weil wir das vom heiligen Vater angesprochene Problem der Vaterabwesenheit schon seit langen Jahren erkannt haben, stehen wir heute hier in Berlin und rufen laut:

„Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Kinder klaut!“