Zweifelnde Väter können Kindesmutter bei “Mehrverkehr” an Vaterschaftskosten beteiligen

Hatte die Mutter in der Empfängniszeit Verkehr mit mehreren Partnern und zweifelt ein in Anspruch genommener Vater an seiner Vaterschaft, ist es nach einem jüngsten Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss v. 19.02.2014, XII ZB 15/13) unbillig, dem Vater trotz positiver Vaterschaftsfeststellung die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen.