Zweitfrauen fordern die Gleichberechtigung gegenüber getrennten, geschiedenen und unterhaltsbeziehenden Müttern

Mein Name ist Heike Dietrich. Ich spreche hier heute im Auftrag der Zweitfraueninitiative vom Väteraufbruch für Kinder. Die Zeiten, in denen Menschen zusammen lebten, bis sie vom Tod geschieden wurden, sind längst passé. Die meisten Erwachsenen haben bereits eine oder mehrere Beziehungen hinter sich, wenn sie eine neue Beziehung eingehen. Im Zeitalter der Lebensabschnittspartnerschaften hat fast jeder einen Expartner oder eine Expartnerin.

Eine unglückliche Ehe wird selten glücklich geschieden.

Die Zweitfamilie im 21. Jahrhundert, die häufig zu einer deutlichen gesellschaftlichen Benachteilung à la Familiensystem 2. Klasse degradiert wird, sowohl in der Rechtsprechung wie auch im gesellschaftlichen Bewusstsein. Die Exfrau bestimmt, wenn auch indirekt, das Leben der neuen Familie mit. Unterhaltsforderungen die ins maßlose gehen, Umgangspläne die grundsätzlich kurz vor dem Umgang mit den Kindern geändert oder abgesagt werden und Nebenkriegsschauplätze wir z.B. der Vorwurf vom sexuellen Missbrauch oder Gewaltanschuldigungen machen der neuen Familie das Leben immer wieder schwer, wenn nicht sogar unerträglich. Gerichte, Jugendämter und unsere Politik unterstützen dieses rechtswidrige Verhalten der Exfrauen häufig noch. Die Exfrau schwebt wie ein böser Geist über die neue Beziehung. Hier und heute möchte ich für alle Zweitfrauen, für alle Zweitfamilien sagen, „ES REICHT“!
 

Daher fordern wir Zweitfrauen die Gleichberechtigung gegenüber getrennten, geschiedenen und Unterhaltsbeziehenden Müttern:

  • Steuervorteile durch Widerheirat sind vollständig der Zweitfamilie anzurechnen. Auch beim Kindesunterhalt bei Kindern aus früheren Beziehungen.
  • Die Umgangskosten müssen berücksichtigt werden. Der finanzielle Aufwand, nur um den Umgang wahr zu nehmen, ist durch die Entfernung, bei Wegzug der Mutter sehr unterschiedlich!
  • Außerdem kostet ein Kind nicht nur bei der Mutter Geld! Das Kindergeld sollte, wie das Erziehungsgeld individuell berechnet werden. Wozu brauchen gut verdienende Familien diese staatliche Unterstützung?
  • Keine Prozesskostenhilfe für die Mütter, wenn sie mal wieder den Umgang mit fadenscheinigen Gründen aussetzen und somit keine Aussicht auf Erfolg bei Gericht haben. Wenn diese Mütter, ihre Spielchen selber zahlen müssten, gäbe es weniger Streit um die Kinder!
  • Nachgewiesen falsche Anschuldigungen der Mütter sollten nicht ungestraft bleiben! Auch diese Regelung würde mehr Ruhe für die  Kinder bedeuten!
  • Die generelle 50/50 Regelung, damit die Kinder weiterhin Vater und Mutter lieben dürfen, es keine Ausgrenzung eines Elternteils aus dem Alltag der Kinder gibt und die Kinder ihren Wunsch nach beiden Eltern ausleben können. Auch würde mit dieser Regelung keine Streitigkeiten um das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrechtes aufkommen, die Eltern wären zu gleichen Teilen verantwortlich für ihre Kinder!

Wenn diese Forderungen konsequent umgesetzt würden, hätten auch die Zweitfamilien wieder eine finanzielle und familiäre Perspektive. Allen Kindern beide Eltern und der Zweitfamilie etwas mehr Rechtssicherheit.