Am 12. Dezember 2012 hat der Deutsche Bundestag mit parteienübergreifender Mehrheit das „Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ verabschiedet. Tilman Jens sieht darin einen „Tiefpunkt“ des Parlamentarismus im säkularen Rechtsstaat.