Anspruch auf Sozialgeld für Besuche beim Vater

Für regelmäßige Besuche beim getrennt von der Familie lebenden Vater kann ein Kind Sozialgeld beanspruchen. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 7 AS 119/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Das Kind sei auch für diese Zeiträume hilfebedürftig, wenn seine Mutter ihm für die Besuche weder Geld noch Essen mitgebe und sein Vater Hartz-IV-Leistungen nur für sich selber beziehe.