Begründete Zweifel an Vaterschaft können Gerichtsverfahrenskosten mindern

Denn hat er begründete Zweifel an seiner Vaterschaft geltend machen können, muss das Gericht dies bei der Aufteilung der Verfahrenskosten berücksichtigen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 25. März 2014, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 15/13).