Beruf kein Grund zur Benachteiligung beim Sorgerecht

Urteil des OLG Saarland vom 20.01.2011, Aktenzeichen: 6 UF 106/10

Das OLG Saarland (6 UF 106/10) hat festgestellt, dass alleine die Tatsache, dass man berufstätig ist, noch lange kein Grund ist, bei der Frage des Sorgerechts benachteiligt zu werden. Der Gedanke dabei ist dieser: Wenn die Frage des Sorgerechts im Raum steht, kann man argumentieren, dass ein berufstätiger Elternteil weniger Zeit hat, somit vielleicht zu benachteiligen sei. Das OLG lehnt diesen Gedanken aber ab.

 

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