BFH lehnt Steuererstattung für Scheidung ab

Nach über vierjähriger Hängepartie steht jetzt höchstrichterlich fest: Die Prozesskosten für ein Scheidungsverfahren dürfen nicht mehr als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt wird sich nicht mehr an den Rechnungen für Anwälte und Gericht beteiligen. Geschiedene, die jahrelang wenigstens auf ein Quäntchen steuerliche Entlastung hofften, gehen damit leer aus. Das entschieden die höchsten deutschen Finanzrichter am Bundesfinanzhof (BFH) in München (Az.: VI R 9/16).