BGH stärkt erneut Rechte nichtehelicher Väter

Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers hin hat der BGH am 16. Juni 2010 per Beschluss (Az. XII ZB 35/10) den Beschluss des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Juni 2009 aufgehoben und entschieden, dass der Vater eines nichtehelichen Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen kann, wenn dieses der allein sorgeberechtigten Mutter entzogen wurde .

 

[http://rechtsauskunft.wordpress.com/2010/07/20/bgh-starkt-erneut-rechte-nichtehelicher-vater/|Weiterlesen auf rechtsauskunft.wordpress.com]

[http://www.dansef.de/index.php/pressemitteilungen/287-bundesgerichtshof-zur-uebertragung-des-sorgerechts-auf-den-vater-bei-einem-nichtehelichen-kind|siehe auch Meldung bei der Juristenvereinigung DANSEF]