Ist das Umgangsrecht mit einem Kind gerichtlich geklärt, müssen sich alle daran halten. Das gilt auch aktuell und wenn das Kind im Haushalt mit Angehörigen zusammenlebt, die einer Covid-19-Risikogruppen angehören. Auch ein Runterfahren auf bloße Balkongespräche ist rechtswidrig. Dem Elternteil, der den Umgang verhindert, droht Ordnungsgeld.