Corona ist keine Entschuldigung für die Nichteinhaltung des Umgangsrechts

Ist das Umgangsrecht mit einem Kind gerichtlich geklärt, müssen sich alle daran halten. Das gilt auch aktuell und wenn das Kind im Haushalt mit Angehörigen zusammenlebt, die einer Covid-19-Risikogruppen angehören. Auch ein Runterfahren auf bloße Balkongespräche ist rechtswidrig. Dem Elternteil, der den Umgang verhindert, droht Ordnungsgeld.