Nach der dringend notwendigen Ausweitung des Unterhaltsvorschusses 2017 kündigte man im Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) an, erstmals auch eine erweiterte Statistik in Bezug auf die sogenannte „Rückgriffsquote“ erheben zu wollen. Häufig wurden bis dahin pauschal und ohne Grundlage Väter als Unterhaltspreller und Drückeberger verurteilt, obwohl bekannt war, dass die Zahlungsquoten bei Müttern noch deutlich schlechter waren . Jetzt liegen erstmals belastbare Zahlen des BMFSFJ vor die gründlich mit bisherigen Vorurteilen aufräumen.
Die neuen Zahlen des Familienministeriums zeigen deutlich, dass dort, wo die Möglichkeit besteht, zurückzuzahlen, dies überwiegend auch erfolgt. Lediglich vereinzelt finden sich vermutlich auch Eltern, die sich vor Ihrer Verantwortung drücken wollen – was nicht in Ordnung ist. Es ist aber kein Massenphänomen, wie bisher häufig zu Unrecht suggeriert wurde , zumal die meisten Eltern gar nicht auf Vorschussleistungen angewiesen sind, weil der Kindesunterhalt regulär gezahlt wird.
„Die meisten Väter stehen zu Ihrer Verantwortung, egal ob es um die Betreuung oder um die Zahlung von Kindesunterhalt geht“ betont Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V.. Er fordert vor allem einen fairen Umgang und ein Ende des Geschlechterkampfes vor allem bei getrennten Eltern. „Damit ist niemandem geholfen, schon gar nicht den Kindern, die beide Eltern lieben wollen“.
Das eigentliche Problem wird aber weiterhin nicht angegangen: dass viele Eltern auch mit einer Vollzeitstelle ihre Kinder finanziell nicht versorgen können, insbesondere nach einer Trennung, wenn zwei Haushalte finanziert werden müssen. Viele als Unterhaltsvorschuss bezeichnete Leistungen sind in Wahrheit Ausfallleistungen wie z.B. Hartz IV, und können nicht rückgefordert werden. Sinnvoll wäre es daher, ein grundlegend neues System der Sicherung der finanziellen Grundbedürfnisse der Kinder einzuführen.
„Die Grundversorgung der Kinder sollte durch eine Kindergrundsicherung erfolgen, welche die heute weit über 100 finanzielle Einzelleistungen für Kinder umfasst, und an der sich die Eltern im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit beteiligten“ mein Witt. So wären Kinder sowohl bei zusammenlebenden als auch bei getrenntlebenden und gemeinsam erziehenden Eltern abgesichert. „Statt Verwaltungskosten für über 100 Einzelleistungen zu verursachen, könnten diese Gelder direkt den Kindern zugutekommen“.
Die neuen Zahlen zum Unterhaltsvorschuss geben der seit langen auch von verschiedenen Verbänden erhobenen Forderung nach Einführung einer Kindergrundsicherung Nachdruck und wird auch vom Väteraufbruch für Kinder unterstützt. Der Verein setzt sich seit über 30 Jahren bundesweit ehrenamtlich dafür ein, dass Kindern nach einer Trennung der Kontakt zu beiden Eltern erhalten bleibt.
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