Das neue Recht wirkt schon vor der Gesetzesneuregelung

Brandenburgisches OLG vom , Az: 10 WF 187/10

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Juli 2010, in dem den Vätern nichtehelicher Kinder das Recht zugestanden wurde, die elterliche Sorge beziehungsweise eines Teils der elterlichen Sorge übertragen zu bekommen, ohne dass die Mutter der Kinder dem generell widersprechen kann, bereits in die Tat umgesetzt, obwohl das entsprechende neue Gesetz noch nicht vorliegt.

 

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