Die elterliche Sorge für Väter nichtehelicher Kinder

Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2010 die Rechte von Vätern nichtehelicher Kinder ausgeweitet. In ihrem folgenreichen Urteil (BVerfG, 1 BvR 420/09) kippten die Karlsruher Richter die bisherige gesetzliche Regelung, nach der Väter nichtehelicher Kinder für ein gemeinsames Sorgerecht auf die ausdrückliche Zustimmung der Mutter angewiesen waren, unabhängig des Wohls betroffener Kinder. Vor diesem Hintergrund sind derzeit alle deutschen Gerichte verpflichtet, beiden Elternteilen ein gemeinsames Sorgeecht einzuräumen, wenn dies im Interesse des Kindeswohls ist.

 

Die Familienrechtsspezialisten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter verdeutlichen am Beispiel eines Urteils des Kammergerichtes Berlins vom 07. Februar 2011, wie die Vorgaben von Deutschlands höchster Rechtsinstanz praktisch umgesetzt werden.

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