Die Vollstreckung des Umgangsrechts

Zunächst scheint alles klar geregelt: vor dem Familiengericht wurde ein Vergleich zum Umgang mit dem gemeinsamen Kindern getroffen. Der Beschlussvergleich wurde gerichtlich gebilligt und dennoch kommt es zu Problemen. So kommt es immer wieder vor, dass der Ex-Partner den Vergleich ablehnt und zum Beispiel mit dem Kind in einen anderen Gerichtsbezirk zieht. Was ist nun zu tun? Wie lässt sich der Umgangsbeschluss vollstrecken?