Einbenennung des Kindes ohne Einwilligung des Vaters

Besteht zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil kein Namensband, welches durch die Einbenennung zerschnitten werden könnte, so kommt eine Einbenennung gegen den Willen des anderen Elternteils dennoch grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn – über den üblichen Willen des Kindes, zum Elternteil namentlich dazugehören zu wollen, hinaus – berechtigte Gründe insbesondere der kindlichen Persönlichkeitsentwicklung für die Einbenennung sprechen.