ACHTUNG: Start der Urabstimmung am 12.07.25. Siehe Mitgliederbereich über Login oben rechts.
Einstweilige Anordnung des Familiengerichts – und das Bundesverfassungsgericht
Ein zulässiger Antrag Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung [1].
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.