Einstweilige Anordnung des Familiengerichts – und das Bundesverfassungsgericht

Ein zulässiger Antrag Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung [1].