Eltern müssen bei Umgangsrecht kooperieren

Nach einer Trennung können Eltern ihre Kinder mit dem sogenannten Wechselmodell weiter gemeinsam betreuen. Dabei wohnt das Kind für einen bestimmten Zeitraum abwechselnd beim jeweiligen Elternteil. Dieses Modell kann vereinbart oder auf Antrag vom Gericht angeordnet werden. Eine Anordnung ist aber nur dann möglich, wenn die Eltern miteinander kommunizieren und kooperieren. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden (Aktenzeichen: 7 UF 830/11), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.