Ex-Frau nach Ehebruch und Kuckuckskind nicht schadenersatzpflichtig

Die Mutter muss allerdings Auskunft über die möglichen leiblichen Väter geben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Beschluss vom 20. Februar 2013 (Az.: XII ZB 412/11). Denn nur so könnten gegenüber dem leiblichen Vater Regressansprüche für gezahlte Unterhaltsleistungen geltend gemacht werden.