Webinar "Elternkommunikation in Konfliktsituationen" am 10. Juli 2024
Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder wird wie Sorgerecht für eheliche Kinder beurteilt
Die gemeinsame elterliche Sorge, sowohl für eheliche als auch nichteheliche Kinder entspricht grundsätzlich dem Kindeswohl und ist nach den gleichen Regeln zu entscheiden.
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