Getrenntlebende Eltern: Flugreisen in Corona-Zeiten keine alltägliche Entscheidung

Das Oberlandesgericht Braunschweig (Pressemitteilung vom 3.8.2020, Urteil vom 30.7.2020, 2 UF 88/20) hat jetzt entschieden: Die Flugreise eines getrenntlebenden Elternteils mit den gemeinsamen Kindern in Zeiten der Corona-Pandemie ist keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr. Folge: Sie bedarf der Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils.