Gleichstellungsbeauftragte müssen weiblich sein

Ein männlicher Beamter in Mecklenburg-Vorpommern kann nicht Gleichstellungsbeauftragter werden. Das Verfassungsgericht in Greifswald wies die Beschwerde des Mannes als unbegründet zurück und erklärte das Gleichstellungsgesetz für verfassungskonform. Der Mann hatte geklagt, da nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden und auch nur von Frauen gewählt werden können. Er sah sich dadurch diskriminiert.