Großeltern sind bei Vormundschaft zu bevorzugen und Jugendamt muss Umgangsrechte beachten

Beschlüsse 1 BvR 3189/09 vom 14.07.2010 und 1 BvR 2604/06 vom 18.12.2008

Das Bundesverfassungsgericht weist in seinen Beschlüssen 1 BvR 3189/09 vom 14.07.2010 und 1 BvR 2604/06 vom 18.12.2008 auf folgende Grundsätze (Art. 6 GG) hin:

 

Ungerechtfertigte Umgangseinschränkungen verletzen das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG

Auch das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs 2 Satz 1 GG

 

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[http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100714_1bvr318909.html|Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Volltext]