Hartz IV: Größere Wohnung für getrennt lebenden Vater

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 28.12.10, Az.: S 22 AS 5857/10 ER

Nimmt ein langzeitarbeitsloser Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind regelmäßig wahr, kann dies den Umzug in eine größere Wohnung rechtfertigen.

 

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Beziehers von Arbeitslosengeld II, dessen elfjährige Tochter jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihm in seiner 40qm großen Wohnung verbringt. Das Jobcenter Dortmund lehnte eine Zusicherung für die Übernahme der Kosten einer 64 qm großen Wohnung ab, weil der Umzug in eine neue Unterkunft nicht notwendig sei. Auf Antrag des arbeitslosen Vaters verpflichtete das Sozialgericht Dortmund das Jobcenter Dortmund im Wege einer einstweiligen Anordnung, die begehrte Zusicherung zu erteilen.

 

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siehe auch [http://www.kostenlose-urteile.de/Hartz-IV-Regelmaessiges-Umgangsrecht-mit-Kind-rechtfertigt-Umzug-des-getrennt-lebenden-Vaters-in-groessere-Wohnung.news10857.htm|Hartz IV: Regelmäßiges Umgangsrecht mit Kind rechtfertigt Umzug des getrennt lebenden Vaters in größere Wohnung]