Hartz IV: Volle Fahrtkosten beim Umgangsrecht

Bezieher von Hartz IV-Leistungen müssen die Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts nicht aus den laufenden Arbeitslosengeld II Regelleistungen ansparen. Das urteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az: L 7 AS 1911/12 ) und gab damit einer Klage eines betroffenen Vaters statt.