In welchem Verfahren kann die Abänderung des paritätischen Wechselmodells erfolgen?

Das OLG Dresden hatte sich in dem Verfahren 21 UF 32/21 damit zu beschäftigen, dass die Kindseltern, die das gemeinsame Sorgerecht innehatten, vor Gericht eine gerichtlich gebilligte Vereinbarung über das paritätische Wechselmodell abgeschlossen hatten, die Kindsmutter dann jedoch knapp. 4 Monate später an dieser gerichtlichen Vereinbarung nicht mehr festhalten wollte und deshalb die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ihre Person beantragte.