Jahrelanger Kontaktabbruch zu Kind und Vater reicht nicht für Sorgerechtsentziehung

Wenn sich ein Elternteil nach der Trennung vom anderen Elternteil jahrelang nicht um das gemeinsame Kind schert, ist das nicht automatisch ein Grund, ihm das Sorgerecht zu entziehen. Es muss eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.