Jobcenter muss Kosten für Fahrt zu Kindern übernehmen

Das Bundessozialgericht hat das Umgangsrecht Arbeitsloser mit ihren getrennt lebenden Kindern gestärkt. Das Jobcenter Bielefeld muss einem Hartz-IV-Empfänger die Fahrtkosten zu seiner Tochter auch dann erstatten, wenn sie unter 38,20 Euro im Monat liegen. Damit verwarfen die Richter die sogenannte Bagatellgrenze der Bundesagentur für Arbeit.