Keine Rückführung eines Pflegekindes zu Herkunftseltern ohne psychologisches Gutachten

Die Be­ur­tei­lung, ob die Rück­füh­rung eines kurz nach der Ge­burt in Obhut ge­nom­me­nen Kin­des zu sei­nen Her­kunfts­el­tern zu einer Kin­des­wohl­ge­fähr­dung führt, be­darf re­gel­mä­ßig eines psy­cho­lo­gi­schen Gut­ach­tens. Dies gilt ins­be­son­de­re dann, wenn sich das Ju­gend­amt und der Ver­fah­rens­bei­stand des Kin­des gegen eine Kin­des­rück­füh­rung aus­spre­chen. Dies hat das Ober­lan­des­ge­richt Frank­furt am Main mit Be­schluss vom 03.04.2022 ent­schie­den.