Kinderbetreuung im Wechselmodell - nicht gegen den Willen eines Elternteils

Das Familiengericht kann im Rahmen einer Sorgerechtsregelung ein Betreuungs-Wechselmodell nicht gegen den Willen eines Elternteils anordnen.

 

Wenn sich die Eltern über die Frage, wo ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll, nicht einigen können, muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil auch dann übertragen werden, wenn die gemeinsame Betreuung des Kindes im Wechselmodell dem Kindeswohl am besten entsprechen würde.

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