Kontaktbeschränkungen in Schleswig Holstein ab 11.01.2021 – keine Einschränkung des Umgangsrechts!

Es besteht mittlerweile Einigkeit darüber, dass die Corona-Pandemie - insbesondere die allgemein erhöhte Gesundheitsgefahr - das Umgangsrecht grundsätzlich nicht beeinträchtigt oder ausschließt. Auch die Empfehlung, die Zahl der Kontakte zu anderen Personen zu minimieren, genügt aufgrund der besonderen Bedeutung für den Elternteil und das Kind sowie dem Schutz des Umgangsrechts nach Art. 6 GG nicht (so dass OLG Schleswig, Beschluss vom 25.05.2020 - 10 WF 77/20).