Misstrauen und Streit zwischen Eltern begründet Gefahr für Kindeswohl

Sind die Eltern eines unehelichen Kindes so sehr zerstritten und herrscht zwischen ihnen ein tiefes Misstrauen, so kann die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge eine Gefahr für das Kindeswohl darstellen. Die fehlende Kooperations­bereitschaft und -fähigkeit steht daher einer gemeinsamen elterlichen Sorge entgegen. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.