Möglichkeit der schnellsten Vaterschaft für Kind allein nicht maßgeblich für Vater­schafts­eintragung

Hat ein Kind aufgrund der Kollision von deutschem und ausländischem Recht mehrere Väter, so ist der Vater im Geburtenregister einzutragen, der nach dem Günstigkeitsprinzip für das Kindeswohl am besten ist. Dabei ist nicht allein darauf abzustellen, nach welchem Recht das Kind am schnellsten einen Vater erlangt. Vielmehr ist gleichermaßen das Interesse des Kindes an dem biologisch wahrscheinlicheren Vater zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.