Neue Rechtsprechung zum Wechselmodell – Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa

Wenn Eltern sich trennen, stellt sich häufig die Frage der Betreuung der gemeinsamen Kinder. Nach der neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 01.02.2017 – III ZB 601/15) können Mütter und Väter, die nach der Trennung ihr Kind in dem gleichen Umfang betreuen wollen, diesen Wunsch zukünftig unter Umständen auch gegen den Willen des anderen Elternteils durchsetzen. Bei einem Wechselmodell werden die Betreuungszeiten für das Kind hälftig geteilt. Zum Teil wird ein Wechsel jede Woche praktiziert, zum Teil werden auch andere Rhythmen gewählt. In dem Fall, den der Bundesgerichtshof entschieden hat, gab es eine Umgangsregelung, bei der der Vater Umgang mit seinem Sohn alle 14 Tage am Wochenende hatte. Da ihm der Umgang bei dieser Regelung zu wenig war, stellte er einen Antrag im Umgangsverfahren, dass sein Sohn jeweils eine Woche zu ihm kommt und dann eine Woche bei der Mutter ist.