Neureglung zum Umgangsrecht und Auskunftsrecht leiblicher Väter

Die Rechte der leiblichen Väter, die keine rechtlichen sind, ist seit dem 13.7. stärker. Bislang konnte der biologische Vater nur dann gegen den Willen der Mutter und des sogenannten rechtlichen Vaters einen Kontakt erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hatte. Künftig soll entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob der Vater ernsthaftes Interesse an seinem Nachwuchs zeigt.