Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, um mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland (hier: Italien) überzusiedeln und wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, müssen triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
[http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koblenz-zur-Regelung-elterlicher-Sorge-bei-beabsichtigter-Uebersiedlung-eines-Elternteils-ins-Ausland.news9686.htm|Weiterlesen auf kostenlose-urteile.de]
Medienspiegel hierzu:
[http://www.rechtsindex.de/familienrecht/1100-alleiniges-sorgerecht-bei-umzug-ins-ausland|rechtsindex.de]
[http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/603903/mutter-trennung-kann-nicht-immer-kind-ausland-ziehen.html|aerztezeitung.de]
[http://www.pfaelzischer-merkur.de/aufmacher/regioticker/art27969,3300813|pfaelzischer-merkur.de]
[http://www.rechtslupe.de/familienrecht/elterliche-sorge-und-der-wegzug-nach-italien-319103|rechtslupe.de]
[http://beck-aktuell.beck.de/news/olg-koblenz-uebertragung-des-alleinigen-sorgerechts-wegen-uebersiedlung-eines-elternteils-ins-a|beck.de]