Ordnungsgeld bei Umgangsverweigerung in Corona-Zeiten

Nachdem zunächst eine gewisse Zeit der Unsicherheit herrschte, sind sich die Gerichte nunmehr einig (so z.B. auch das OLG Schleswig), dass die Pandemie grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Wahrnehmung des Umgangsrechts haben soll. Dies soll selbst dann gelten, wenn das Kind oder ein Elternteil zur Risikogruppe für einen schweren Krankheitsverlauf zählen.